Social Media Nutzer aufgepasst!

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Es ist offiziell: Auf Sozialen Netzwerken, vor allem laut Gerichtsurteil bei Facebook, gilt eine Impressumspflicht bei Unternehmensseiten.

Was Sie jetzt machen müssen?

Wir empfehlen die Integration einer Anwendung auf Facebook und zusätzlich den Link zur Website, beispielsweise www.drow.de/impressum unterhalb Ihres Titelbildes (Headerbild) auf der Unternehmensseite.

Wichtig sind dabei folgende Punkte:

Schnell erkennbar: Der Besucher muss sofort erkennen können, an welcher Stelle sich das Impressum befindet.

Ständig verfügbar: Das Impressum muss von Ihrer Unternehmensseite immer verfügbar sein. Zudem darf der Nutzer nicht mehr als 2 Klicks benötigen, um es zu erreichen.

Identisch: Der Betreiber der Facebook-Seite darf nicht anders lauten, als die Angabe in dem Impressum auf Ihrer Website (wenn Sie auf das Impressum der Website verlinken).

Näheres dazu, wie Sie Ihr Impressum aktualisieren bzw. welche Möglichkeiten Sie haben, finden Sie unter: http://allfacebook.de/policy/abmahnwelle-wegen-impressumsfehlern-sichern-sie-ihre-fanseite-in-5-min/

Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfehlen wir in jedem Fall die Rücksprache mit Ihrem Anwalt.