Impressumspflicht auf Facebook

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Wir haben bereits schon öfter darüber berichtet: Auch auf sozialen Plattformen gilt eine Impressumspflicht.

Soeben verkündete die Website www.allfacebook.de, dass die Firma „Revolutive Systems GmbH“ 3.000 Euro Strafe wegen Impressumsfehlern zahlen soll.

Dies nimmt auch die DROW GmbH zum Anlass noch einmal auf die Thematik Social Media und die Impressumspflicht einzugehen.

Klar ist, wer kein Impressum hat, kann deshalb abgemahnt werden und muss eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Firma „Revolutive Systems GmbH“ soll nun eine Vertragsstrafe zahlen, weil deren Impressum auf Mobilgeräten nicht sichtbar ist.

Laut einem Artikel auf allfacebook.de hat bereits das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein Impressum auch auf dem offiziellen mobilen Angebot zu sehen sein muss.

Wir selbst haben auf der Facebook-Fanpage www.facebook.de/DROW.de eine Anwendung mit Impressum integriert. Zusätzlich haben wir in der Unternehmensbeschreibung (sowohl in der Kurz- als auch in der ausführlichen Beschreibung) folgenden Hinweis integriert:

„Zum Impressum: www.drow.de/impressum.html.“ Zudem ist unser Impressum (Anschrift, Kontaktdaten und rechtliche Hinweise) in der Beschreibung komplett aufgeführt.

Wenn auch Sie unsicher sind, ob Ihre Fanpage auf Facebook beispielsweise rechtssicher ist, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt. Er wird die Seite prüfen und Sie über entsprechende Anpassungen informieren. Bitte beachten Sie zudem, bei diesem Artikel handelt es sich rein um einen Informationsaustausch auf Basis von www.allfacebook.de. Die DROW GmbH hat nicht das Recht, eine Rechtsberatung oder ähnliches zu geben.