Achtung aufgepasst: Erste Facebook für Miniaturbilder
Jetzt ist es offiziell, es gab die erste Abmahnung für das automatische veröffentlichen von Miniaturbildern auf Facebook.
Jeder –egal ob Nutzer eines Privatprofils oder einer Unternehmensseite– kann Posts mit Links veröffentlichen. Wird dort beispielsweise www.drow.de erwähnt, wird automatisch unterhalb des Eintrags die Website-Beschreibung inklusive einem Miniaturbild angezeigt.
Die Empfehlung der Internetseite Ratgeberrecht.eu: Sie raten Facebook-Nutzern, Links zu Internetseiten ausschließlich ohne Vorschaubild zu teilen. Das bedeutet, beim Veröffentlichen von Links auf Facebook grundsätzlich die Checkbox „Kein Miniaturbild“ ausgewählt werden sollte.
Das gleiche gilt auch für das Netzwerk Google Plus: Dort werden beim Posten von Links ebenfalls Miniaturbilder angezeigt, die ausgeblendet werden können.
Informationen zu Vorschaubildern im Bezug auf Google:
http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Thumbnails/
Informationen zu Facebook-Abmahnung:
http://www.zeit.de/digital/internet/2013-01/facebook-thumbnails