AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DROW GmbH

1. Allgemeines; Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der DROW GmbH und anderen Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen und Zusagen) haben in jeden Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Angebot; Vertragsschluss

2.1. Angebote der DROW GmbH sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge und Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich, d.h. als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen. Bindendes Angebot ist die Bestellung des Kunden.
2.2. An sämtlichen Unterlagen / Entwürfen behält sich die DROW GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Zu Angeboten gehörende Konzepte, Leistungsbeschreibungen und Spezifikationen sind unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Vertrag nicht spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Zugang des Angebots zustande kommt oder mit der Umsetzung der Leistungen begonnen wird. Jegliche Weiterleitung von Unterlagen an Dritte ist – ohne vorherige Zustimmung – untersagt.
2.3 Die Herausgabe von Rohdaten und Druckvorlagen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bei Vertragsschluss.
2.4 Lizenznehmer des eingesetzten Bildmaterials ist immer der Kunde.

3. Lieferung; Leistung

3.1. Die DROW GmbH ist zur Erbringung von Teilliefungen und entsprechenden Abrechnungen berechtigt. Abweichungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die zugesagten Leistungen bzw. Leistungen eines bestellten Programms erfüllen oder übertreffen oder die DROW GmbH gesetzlich zu Anpassungen verpflichtet ist.
3.2. Termine zur Leistungserbringung sind unverbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Termine oder Fristen, die verbindlich gelten sollen, müssen ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Die entsprechende Vereinbarung bedarf der Schriftform.
3.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die DROW GmbH nicht zu vertreten und berechtigen DROW GmbH, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3.4. Geraten wir im Übrigen in Verzug, ist der Kunde berechtigt, nach angemessener und erfolgloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Die DROW GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der DROW GmbH oder eines Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen; in allen anderen Fällen der schuldhaften Verzögerung der Leistung wird die Haftung der DROW GmbH auf 10 % des Lieferwertes begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der DROW GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3.5. Der Kunde ist für die Installation, Schulung und Einweisung selbst verantwortlich, sofern die entsprechenden Leistungen nicht ausdrücklich als vertraglicher Leistungsumfang vereinbart wurden. Der Kunde ist in jedem Fall für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen und Einhaltung der Anforderungen an Hard- und Softwareumgebung verantwortlich.

4. Preise; Zahlungsbedingungen; Aufrechnung; Abtretung

4.1. Die Preise verstehen sich netto, d.h. zuzüglich Verpackung/Fracht sowie der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung der Lieferungen und Leistungen der DROW GmbH erfolgt vorbehaltlich ausdrücklicher anderer Vereinbarungen nach Zeitaufwand entsprechend den gültigen Stunden- und Tagessätzen bzw. Listenpreisen der DROW GmbH. Der Kunde trägt sämtliche Auslagen der DROW GmbH wie Reise- und Übernachtungskosten und Spesen, soweit diese nicht ausdrücklich im von der DROW GmbH genannten Vertragspreis enthalten sind.
4.2. Die von der DROW GmbH erstellten Rechnungen sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Skontoabzug wird nicht anerkannt.
4.3. Gegen die Zahlungsforderungen der DROW GmbH kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Eine Abtretung/Übertragung von Ansprüchen des Kunden gegen die DROW GmbH ohne deren vorherige Zustimmung ist unzulässig.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Liefert die DROW GmbH dem Kunden Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“), verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die der DROW GmbH gegen den Kunden aus diesem Vertragsverhältnis und aus sonstigen laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden zustehen, im Eigentum der DROW GmbH. Dies gilt insbesondere auch für Forderungen aus Nachträgen zum ursprünglichen Vertragsverhältnis. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die DROW GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Ware durch die DROW GmbH liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, diese wird ausdrücklich zusätzlich erklärt.
5.2. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben der DROW GmbH ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung offen legt. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
5.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der DROW GmbH hinweisen und DROW GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Kunde stellt DROW GmbH von den Kosten etwa erforderlicher Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff Dritter frei.
5.4. Vorbehaltsware ist vom Kunden auf dessen Kosten gegen Diebstahl und Elementarschäden zu versichern. Ansprüche aus solchen Versicherungsverträgen bei Verlust / Beschädigung der Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die DROW GmbH nimmt die Abtretung an.

6. Gewährleistung

6.1. Der Kunde wird alle Lieferungen und Leistungen der DROW GmbH unverzüglich durch einen qualifizierten Mitarbeiter auf Mangelfreiheit untersuchen lassen; etwaige Mängel sind schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel und Mängelsymptome zu rügen und nachvollziehbar darzustellen.
6.2. DROW GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen denkbaren Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Insoweit übernimmt DROW GmbH nur die Verpflichtung, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und die unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen. Für die Lauffähigkeit der Programme in ihrer spezifische Soft- und Hardwareumgebung übernimmt DROW GmbH keine Verantwortung.
6.3. Bei Mängeln der Lieferung leistet DROW GmbH Nacherfüllung nach ihrer Wahl entweder durch Mangelbeseitigung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie DROW GmbH aus im Ermessen von DROW GmbH liegenden Gründen unzumutbar, so hat der Kunde die gesetzlichen Regelungen einzuhalten, soweit hier nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt zu unangemessenen Anpassungs- und Aufstellungsproblemen.
6.4. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn durch ihn Eingriffe in die Software vorgenommen wurden.

7. Haftung

7.1. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die DROW GmbH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
c) bei Mängeln sowie sonstigen Umständen, die sie arglistig verschwiegen hat;
d) oder bei Mängeln, deren Abwesenheit sie garantiert hat, oder soweit sie eine Garantie für die Beschaffenheit oder eine sonstige Garantie abgegeben hat.
7.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DROW GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden.
7.3. Weitere Ansprüche, insbesondere aus einer verschuldensunabhängigen Haftung sind ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.4. Für Datenverlust haftet die DROW GmbH darüber hinaus nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, rechtzeitig vor Installationen oder sonstigen Systemeingriffen, Datensicherungen durchzuführen und daher verloren gegangene Daten nicht mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Kunde ist für Datensicherungen selbst verantwortlich.

8. Schutzrechtsverletzungen

8.1. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen Dritter sind wir unverzüglich zu unterrichten.
8.2. Die DROW GmbH kann bei berechtigten Beanstandungen nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder aber die für den Kunden erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

9. Schutz des Lizenzmaterials

9.1. Die DROW GmbH gewährt dem Kunden an gelieferter Software das nicht ausschließliche Recht zur vertragsgemäßen Nutzung. Es gelten die §§ 69 a – g UrhG, soweit keine abweichende Vereinbarung erfolgt.
9.2. Eine weitergehende Nutzung als vorstehend beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
9.3. Der Kunde verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke – wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte – unverändert beizubehalten sowie bei Einbindung der Software in eigene Programme und Verbindung mit Programmen Dritter in unveränderter Form zu übernehmen.
9.4. Die DROW GmbH bleibt Inhaber aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des zugehörigen Dokumentationsmaterials.
9.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Software derart gesichert aufzubewahren, dass ein Kopieren des Programms durch nichtberechtigte Dritte ausgeschlossen ist.
9.6. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der DROW GmbH weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Kunden oder andere Personen, solange sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Software für den Kunden bei diesem aufhalten.
9.7. Eine vollständige oder teilweise Rückübersetzung der Software in die Form eines Quellprogramms ist nicht zulässig. Es besteht auch kein Herausgabeanspruch auf den Quellcode, mit Ausnahme von Open Source Software, deren Lizenzbestimmungen bezüglich der Weitergabe Vorrang vor diesen AGB haben.

10. Datenschutz

Dem Kunden ist bewusst, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz sowie landesrechtlichen Datenschutzbestimmungen in erforderlichem Umfang zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet werden.

11. Schriftform; salvatorische Klausel

11.1. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für vorstehende Schriftformklausel.
11.2. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vorschriften bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

12. Gerichtsstand; Erfüllungsort; anwendbares Recht

12.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Durchführung dieses Vertrages und Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Nürnberg.
12.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.

Zusatzbedingung für Webhosting, Application Service Providing, SEM, SEO, Pauschale Leistungen, Mietlaufzeiten
13. Vertragsgegenstand

13.1. Die DROW GmbH (im Folgenden auch „Anbieter“) stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software oder aber Speicherplatz auf einem virtuellen Server zur Verfügung (beides nachfolgend einheitlich als „Server“ bezeichnet). Der Kunde hat weder dingliche Rechte an dem Server noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet.
13.2. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung auf dem Server zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.
13.3. Die DROW GmbH kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme“). Die DROW GmbH hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.
13.4. Der Umfang der monatlichen Supportpauschale wird in der jeweiligen Leistungsbeschreibung definiert. Beinhaltet diese regelmäßige Software-Updates, so werden diese nur innerhalb einer Version durchgeführt. Versionssprünge sind ausgenommen.

14. Vertragslaufzeit, -beendigung, Einstellung der Leistung

14.1. Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Bei abweichenden Laufzeiten gelten 3 Monate zum Laufzeitende.
14.2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
– der Kunde befindet sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug;
– der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
Eine Abmahnung ist entbehrlich wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung desVertrages für den Anbieter unzumutbar macht. Dies ist insbesondere bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos etc.) der Fall.
14.3. Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
14.4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Anbieter sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist der Anbieter nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

15. Allgemeine Pflichten des Kunden

15.1. Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert ist der Kunde verantwortlich. Die DROW GmbH ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
15.2. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
15.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
15.4. Der Kunde verpflichtet sich, die DROW GmbH unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

16. Domainregistrierung, -kündigung, Providerwechsel

16.1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird der Anbieter im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. „.DE“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die der Anbieter dem Kunden auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.
16.2. Die DROW GmbH wird nach Vertragsabschluss die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Anbieter hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
16.3. Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte
Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser
Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
16.4. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und Admin-C eingetragen. Aus technischen Gründen wird bei Domains mit der Endung .com, .net, .org und
.info als E-Mail Adresse des Admin-C eine E-mail Adresse des Anbieters eingetragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.
16.5. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
16.6. Bei einer Kündigung erfolgt weder für im Tarif enthaltene Domain noch für zusätzliche Domains eine Erstattung der bereits bezahlten Domain-Gebühren, sofern nicht die Kündigung
durch den Anbieter verschuldet worden ist.
16.7. Bei allen über den Anbieter registrierten Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das den Server betreffende Vertragsverhältnis wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Diesbezüglich ist in jedem Fall eine ausdrückliche Kündigung erforderlich. Alle Erklärungen Domains betreffend, insbesondere Domain-Kündigung, Providerwechsel, Domain-Löschung bedürfen der Schriftform. Kann der Anbieter dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“). Der Anbieter behält sich vor, KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind.

17. Einschränkungen der Nutzung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

17.1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden des Anbieters, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet:
– Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
– Freespace-Angebote Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten;
– ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein vom Anbieter zur
Verfügung gestelltes Chat-System.
17.2. Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Pflichtangaben auf seiner Website zu machen.
17.3. Die vom Server abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es dabei ausdrücklich nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem des Anbieters abgelegt sind und nur mittels einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden.

18. E-Mail-Empfang und –versand

18.1. Der Anbieter hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 20 MB.
18.2. Der Kunde darf keine E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. „Spam“) über die Systeme bzw. Server des Providers sowie über diesen registrierte Domains versenden oder mittels „Spam“ über den Anbieter registrierte Domainnamen bzw. bei diesem gehostete Inhalte bewerben. Der Nachweis einer Einwilligung des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden.

19. Entgeltzahlung, -erhöhung, Zahlungsverzug

19.1. Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige
Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im Voraus fällig, die
nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung.
19.2. Befindet sich der Kunde mit der Entgeltzahlung mehr als 20 Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Account zu sperren oder außerordentlich zu kündigen.
19.3. Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht nach zu.
19.4. Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des
Abrechnungszeitraums endet. Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung nach Ziffer durch den Anbieter hat dieser Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.

20. Leistungsstörungen

20.1. Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist der Anbieter nicht verantwortlich.
20.2. Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten
unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen.
20.3. Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

21. Sperrung, Freistellung, Schadensersatz, Vertragsstrafe

21.1. Soweit die Voraussetzungen einer Sperrung des Accounts gegeben sind, ist der Anbieter zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt dabei im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Insbesondere wird er im Falle einer Sperrung aufgrund der Inhalte, dem Kunden deren Abänderung bzw. Beseitigung ermöglichen. Der Anbieter setzt den Kunden über die Sperrung unter Angabe des Grundes in Kenntnis. Der Anbieter genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse sendet. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der Domain, ist der Anbieter berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
21.2. Erfolgt die Sperrung aufgrund Zahlungsverzuges ist der Anbieter berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu
berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“).
21.3. Erlangt der Anbieter selbständig von einem durch den Kunden begangenen Verstoß Kenntnis oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist der Anbieter zur Sperrung berechtigt. Der Anbieter hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde dem Anbieter gegenüber eine schriftliche Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Inhalte abgegeben und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten des Anbieters für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist.
21.4. Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen ausdrückliche Verpflichtungen aus diesen Bestimmungen, kann der Anbieter vom Kunden Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 5.000,00 EUR verlangen. Dem Kunden steht dabei der Nachweis offen, dass dem Anbieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Unabhängig vom pauschalierten Schadensersatz und der Vertragsstrafe, steht es dem Anbieter
offen einen weitergehenden Schadens gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
21.5. Soweit der Anbieter von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten des Anbieters. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zu Gunsten Dritter – für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.

Information gem. § 36 VSBG:
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet, noch bereit.

(Stand 01.11.2012)